Therapieschwerpunkte

Psychologische Psychotherapeut:innen sind grundsätzlich in der Therapie aller psychischen Störungen ausgebildet. Die meisten Therapeut:innen haben darüber hinaus in der Therapie einiger Problembereiche besondere Erfahrungen und Kenntnisse. Das ist bei uns nicht anders. Die folgenden  Felder beschreiben solche Bereiche besonderer Interessen.

Suchtmittel

Wenn Sie mit dem Konsum legaler oder illegaler Substanzen unzufrieden sind, biete ich an, über Veränderungsmöglichkeiten zu sprechen. 

Ob es sich um riskanten Konsum, Missbrauch oder Abhängigkeit handelt: Sie haben die Möglichkeit, ohne Druck oder Bevormundung in aller Ruhe mögliche Alternativen zu besprechen. Ob eine Reduktion, ein kontrollierter Konsum, eine Abstinenz - schrittweise oder mit "Schlusspunkt" wird nicht vorgegeben, sondern gemeinsam erarbeitet.

Transgender

Menschen, die sich nicht dem Geschlecht zugehörig fühlen, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde, haben die Möglichkeit, geschlechtsangleichende Maßnahmen durchzuführen. 

Derzeit ist als Voraussetzung eine psychotherapeutische Begleitung und Beratung obligatorisch vorgesehen. Das Dilemma für Therapeut:innen ergibt sich hier aus der Notwendigkeit, eine ICD Diagnose zu vergeben, obwohl in der Regel keine Störung vorliegt. Die Dysphorie führt aber oft zu einer erheblichen emotionale Belastung. Daher ist eine Diagnose in der Regel gerechtfertigt. Sie ist auch erforderlich, um medizinische Anpassungsmaßnahmen durch gesetzliche Kassen bezahlt zu bekommen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich medizinischer Interventionen sind derzeit stark in der Diskussion. Veränderungen sind teilweise erfolgt (S 3 Leitlinie), gerade für nonbinäre Personen ist die rechtliche Lage weiterhin nicht einfach. Bezüglich des Personenstandes hat sich durch das Selbsbestimmungsgesetz wohl schon einiges verbessert. Ich berate dazu nach Wunsch nach der jeweils aktuellen Sachlage.
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Angststörungen

Angststörungen können sehr unterschiedlich aussehen. Sie gehen häufig mit massiven körperlichen Symptomen einher und erzeugen einen immensen Leidensdruck.

Angststörungen sind wie Zwangsstörungen eine traditionelle Domäne der Verhaltenstherapie. Schon seit geraumer Zeit bedeutet das aber nicht mehr die Beschränkung auf sture Konfrontationsmaßnahmen. Eine genaue diagnostische Einordnung steht am Beginn eines Therapieplanes, der dann mit der notwendigen Flexibilität gemeinsam durchgeführt wird. Hintergründe einer Angststörung oder Zwangsstörung sind immer zu berücksichtigen.

Was muss ich nun machen?

  1. Am Anfang steht immer: Anrufen oder mail schreiben und Erstkontakt vereinbaren. Alles weitere besprechen wir dann, wenn wir uns treffen. 
  2. Klärung, in welchem Rahmen Kennenlern – Sitzungen stattfinden können. Je nachdem, ob Sie einer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Versicherung angehören oder Beihilfe eintritt, sehen die formalen Schritte etwas unterschiedlich aus. Einige gesetzliche Versicherungen haben auch sogenannte „Selektiv Verträge“ abgeschlossen, über die der Beginn einer Psychotherapie einfacher möglich ist. In diesem Fall wäre ergänzend auch die Möglichkeit einer Gruppentherapie zu klären.
  3. Wenn nach Sprechstundenterminen und probatorischen Sitzungen der Wunsch besteht, gemeinsam an Ihrem Problem oder Ihren Problemen zu arbeiten, kann zunächst Kurzzeittherapie 1 und 2 beantragt werden. Sollte in den letzten zwei Jahren schon eine genehmigte Psychotherapie von der Kasse bezahlt worden sein, klären wir, welche Schritte nun möglich sind.
  4. Auch wenn das alles auf den ersten Blick kompliziert aussieht – lassen Sie sich nicht abschrecken. Fragen kostet nichts!

Hier finden Sie uns

Psychotherapeutische Praxis Schmitz

2. Stock, Wentzingerstr. 20, 79106 Freiburg

Direkt am Freiburger Hauptbahnhof 

– Ausgang Richtung Gleis 8